Politik 1.0: Konsequenzfreies Wahlkampfgetöse der SPD um Abgeordnetenbestechung

Nee, is klar. Da hatte der Deutsche Bundestag die Sache mit der Abgeordnetenbestechung für diese Wahlperiode bereits ad acta gelegt. Nein, genauer gesagt, zum achten Mal im Rechtsausschuss vertagt, weil im Parlament kein wirkliches Interesse an der gesetzlichen Klärung des Straftatbestands Abgeordnetenbestechung bestand.

Dank vieler Kommentare und Blogposts im Netz und dem bekannten Lobbyreport der Organisation Lobbycontrol wird wieder über Abgeordnetenbestechung diskutiert. Schließlich war es auch so manchem Bürger bisher nicht bekannt, dass sich unsere gewählten Volksvertreter vollkommen legal und straffrei bestechen lassen dürfen.

Dass korrupte Politiker den meisten Wählern „stinken“, hat jetzt wohl auch die SPD gemerkt. Und so wollen sie, so wird gemunkelt, in der heutigen Plenarsitzung im Bundestag in die parlamentarische Trickkiste greifen: Gegen 15 Uhr wird in zweiter und dritter Lesung über ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ beraten, so steht es auf der Tagesordnung. In diesem Antrag der schwarz-gelben Bundesregierung geht es um dubiose Telefonwerbung und Abmahnanwälte. Gerüchten zufolge wird die SPD einen Änderungsantrag zur Abstimmung stellen. In diesem Antrag soll es im Wesentlichen um einen eigenen Gesetzentwurf zur Bestrafung von Abgeordnetenbestechung gehen.

Abgestimmt werden wird also über die Frage, ob das Strafgesetzbuch um den SPD-Vorschlag zur Abgeordnetenbestechung ergänzt wird. Auf diese Weise sollen die Abgeordneten am vorletzten Sitzungstag vor der Bundestagswahl nun doch noch öffentlich Stellung beziehen und sich klar gegen oder für eine Verschärfung der Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung bekennen. Soweit eigentlich ja gut. Stinkt es uns Piraten ja auch, dass die halbseidenen finanziellen Annehmlichkeiten des Politiker-Daseins immer wieder ergebnislos von der politischen Tagesordnung gedrängt werden.

Die bittere Pille: Es wäre einfach zu schön, um wahr zu sein. Bleibt also abzuwarten, ob Union und FDP ein fast fertiges Gesetz opfern wollen zugunsten eines Änderungsantrags, der in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause eh nicht mehr entschieden werden kann. Dass hier vor der Bundestagswahl im September für die Parteien im Parlament keine ernsthaften Konsequenzen in Form von neuen Gesetzen zu befürchten sind, weiß auch die SPD. Reines Wahlkampfgetöse also. Politik 1.0. Viel heiße Luft um nichts. Warum auch sachlich über Themen sprechen, wenn man sich zugunsten eines Wahlkampfes die Anträge gegenseitig zerschießen kann?!

Allein in Berlin buhlen angeblich 5.000 Lobbyisten um den Zugang zur Macht und  beeinflussen auf ihre Weise die Weichenstellungen der Politik. Welche Wege und Mittel sie dabei wählen können, wird gesetzlich kaum reglementiert. Politiker wiederum lassen sich gern den einen oder anderen Lobbygefallen vergolden. Auch hier ist der Blumenstrauß der Möglichkeiten bunt und reichlich.

Optionen, die sich viele Mandatsträger nicht nehmen lassen wollen. Anders lässt sich die seit Jahren verdrängte Festlegung klarer gesetzlicher Regeln für das Verhältnis von Lobby und Politik nicht erklären. Das Problem der Korruption wurde in der Politik bisher auf breiter Ebene leider völlig ignoriert. Das Thema ist zu wichtig für Effekthascherei und konsequenzfreie Wahlkampfspielchen.

Wir brauchen ein wirksames Gesetz gegen die Abgeordnetenbestechung. Wir brauchen mehr Transparenz im politischen Betrieb in Form eines verbindlichen Lobbyregisters. Wir brauchen klare Regeln für Nebeneinkünfte und deren detaillierte Offenlegung. Wir brauchen eine klare Unterbindung vor- und nachgelagerter Korruption in Form festgelegter Karenzzeiten für den Wechsel aus der Spitzenpolitik in die Wirtschaft. Dafür braucht es einen klaren Regierungswechsel und vor allem Piraten im Bundestag!

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Bananenrepublik Deutschland

Wer hätte das gedacht?! Heute Morgen hat der deutsche Bundestag die Sache mit der Abgeordnetenbestechung für diese Wahlperiode endgültig ad acta gelegt. Zum achten Mal wurde das Thema vertagt. Dies bestätigte vorhin der Linken-Abgeordnete Raju Sharma via Twitter. Ein weiteres Jahr dürfen sich unsere gewählten Volksvertreter vollkommen legal und straffrei bestechen lassen.
Damit hat das Parlament auch noch die letzte Chance in dieser Legislaturperiode vertan, über das Thema Abgeordnetenbestechung  zu beraten und abzustimmen. Weil sich im Rechtsausschusses – wie immer – eine Mehrheit dafür fand, die Sache auf die lange Bank zu schieben.  Denn erst wenn der Rechtsausschuss mehrheitlich dafür abstimmt, können die  Anträge endlich ins Plenum überwiesen werden.
Nach aktueller Gesetzeslage dürfen  deutsche Abgeordnete de facto machen, was sie wollen. Bis auf den direkten Stimmenkauf im Parlament ist nichts verboten. Die Bundesregierung steht dabei auf der gleichen Stufe wie Saudi-Arabien, Nordkorea und  Syrien.
Dabei beginnt die Einflussnahme tatsächlich oft im Kleinen, vermeintlich Harmlosem. Ganz unscheinbar kommt sie daher. Vielleicht mit einer Flasche Wein, VIP-Karten oder einer Einladung in ein schönes Theater oder Fußballstadion. Auf unterschiedliche Weise versuchen dabei die Akteure, sich Sympathien zu verschaffen.
Und es bleibt selten bei den einfachen, kleinen Geschenken. Bei opulenten Feierlichkeiten zerfließen die Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft immer mehr. Politik wird von Geld beeinflusst. Das geschieht manchmal ganz offen und direkt, häufiger aber im Verborgenen. Angeblich buhlen allein in Berlin 5.000 Lobbyisten um den Zugang zur Macht und  beeinflussen auf ihre Weise die Weichenstellungen der Politik.
Ja, im Wettbewerb der Interessen geht es um lieb gewordene Pfründe – um Geld. Das ist eine große Gefahr für unsere Demokratie. In Deutschland wird das Problem der Korruption in der Politik bisher leider völlig ignoriert. Dabei ist ansonsten in Deutschland alles  – und zwar wirklich alles – sehr  bürokratisch und akribisch geregelt. Da gibt es Verordnungen, Erlasse und sogar  Nichtanwendungserlasse. Aber ausgerechnet in diesem Bereich, besteht noch immer Regelungsbedarf. Für kleine Beamte gibt es zu Recht strenge Vorschriften. Warum nicht für unsere Abgeordneten? Deutschland hat die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nicht nur noch immer nicht ratifiziert –  die Debatte dazu hat der Rechtsausschuss heute bereits zum ACHTEN Mal vertagt. Es scheint geradezu so, als würde das Problem auf breiter Ebene absichtlich völlig verdrängt.
Zahlreiche Skandale, gerade in jüngster  Zeit machen deutlich, dass  weltweite Korruptionsbekämpfung im eigenen Land anfangen muss. Und zwar JETZT.  Doch mit seiner heutigen Entscheidung hat der Rechtsausschuss zum achten Mal verhindert, dafür auch nur die rechtlichen Grundlagen zu schaffen.
Es reicht „verdammt nochmal“ nicht, darüber neue „Schein“-debatten zu führen. Und eigentlich ist es auch ganz einfach: Schon 165 andere Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Tja, Deutschland ist nicht dabei – weil wir keine strengen Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung haben. Diese  Aufgabe aber schieben die etablierten Parteien absichtlich seit Jahren vor sich her. Sie schaden damit nicht nur international dem Ansehen Deutschlands, sondern zerstören damit auch den letzten Rest Vertrauen der Bürger in die Politik.
Wir Piraten werden uns vehement für strengere Regeln zur Abgeordnetenbestechung einsetzen und den deutschen Status einer Bananenrepublik in diesem Rechtsgebiet endlich beenden.